Eingangsformel - Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBErmÜbV k.a.Abk.)

V. v. 09.07.2012 BGBl. I S. 1507 (Nr. 33)
Geltung ab 19.07.2012; FNA: 7620-1-4 Notenbanken

Eingangsformel



Auf Grund des § 36a Satz 4 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, der durch Artikel 9 Nummer 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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