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Zitierungen von § 1 Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BBErmÜbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBErmÜbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bargeldprüfungsverordnung (BargeldPrüfV)
V. v. 18.12.2012 BGBl. I S. 2705
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