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Eingangsformel - Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (6. VgVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114) verordnet die Bundesregierung:

 
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