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Eingangsformel - Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (MinArbBedPädPersV k.a.Abk.)

V. v. 17.07.2012 BAnz AT 20.07.2012 V1
Geltung ab 01.08.2012 bis 30.06.2013; FNA: 810-1-70-1 Arbeitsförderung

Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Absatz 1, 2, 4 und 5 Satz 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich der Verordnung fallenden Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrages nach § 1 Satz 1 dieser Verordnung sowie den Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen Geltungsbereich Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben hat: