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Zitierungen von § 2 SKPersStruktAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SKPersStruktAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SKPersStruktAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SKPersStruktAnpG Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Versorgung 1. der von § 2 erfassten Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, 2. der Berufssoldatinnen und ...
§ 6 SKPersStruktAnpG Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 1
... Eine Berufssoldatin oder ein Berufssoldat, die oder der nach § 2 Absatz 1 Satz 1 in den Ruhestand versetzt worden ist, erhält neben dem Ruhegehalt einen ... dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Berufssoldatin oder der Berufssoldat ohne die Regelung des § 2 Absatz 1 Satz 1 nach § 44 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 des ... jeweils ein Zwölftel von 10.000 Euro gewährt. (2) Im Fall des § 2 Absatz 1 Satz 1 gilt: 1. § 16 des Soldatenversorgungsgesetzes ist mit der ... Maßgaben entsprechend anzuwenden: a) Die Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 1 gilt als Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens einer Altersgrenze.  ...
§ 7 SKPersStruktAnpG Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2
... Im Fall des § 2 Absatz 1 Satz 2 erhöht sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit um die Zeit von der ... festgesetzt ist, erhöht sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit im Fall des § 2 Absatz 1 Satz 2 um die Zeit von der Versetzung in den Ruhestand bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die ... Dienstzeit berücksichtigt worden wären. (2) Im Fall des § 2 Absatz 1 Satz 2 gilt: 1. § 26 Absatz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes ist ... Maßgaben entsprechend anzuwenden: a) Die Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2 gilt als Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens einer Altersgrenze.  ... zu behandeln, als hätte sie oder er zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2 das für eine Versetzung in den Ruhestand nach § 44 Absatz 2 Satz 1 des ... nach Satz 2 maßgebliche Lebensjahr zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2 die Regelaltersgrenze für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 10 SVReformG Änderung des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes
... 53 Absatz 6" durch die Angabe „§ 68 Absatz 4" ersetzt. 2. In § 2 Absatz 2 werden die Wörter „im Sinne des § 15 Absatz 2 und des § 23 Absatz 1 des ... 4. § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Im Fall des § 2 Absatz 1 Satz 1 gilt: 1. § 28 des Soldatenversorgungsgesetzes ist mit der Maßgabe ... Maßgaben entsprechend anzuwenden: a) Die Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 1 gilt als Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens einer Altersgrenze. b) Nur ... 5. § 7 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Im Fall des § 2 Absatz 1 Satz 2 gilt: 1. § 40 Absatz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes ist entsprechend ... Maßgaben entsprechend anzuwenden: a) Die Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2 gilt als Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens einer Altersgrenze. b) Nur ... so zu behandeln, als hätte sie oder er zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2 das für eine Versetzung in den Ruhestand nach § 44 Absatz 2 Satz 1 des Soldatengesetzes ... das nach Satz 2 maßgebliche Lebensjahr zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2 die Regelaltersgrenze für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte nach § 5 ...

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 7a 7. BesÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... vom 7. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2807) geändert worden ist oder 3. § 2 Absatz 1 des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. ...