Änderung Artikel 8 PsychEntgG vom 01.01.2017

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Artikel 8 PsychEntgG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2017 geltenden Fassung
Artikel 8 PsychEntgG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 8 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2013 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d, Artikel 2 Nummer 9, Artikel 3 Nummer 3 und 4, Artikel 4 Nummer 1 und 2 und Artikel 4a treten am 1. August 2012 in Kraft.

(Text alte Fassung)

(3) Artikel 7 tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(3) Artikel 7 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

(heute geltende Fassung) 



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