Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 12 - Systemstabilitätsverordnung (SysStabV)

Artikel 1 V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1635 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 26.07.2012; FNA: 752-6-15 Elektrizität und Gas
| |

§ 12 Aufforderung zur Nachrüstung



1Netzbetreiber müssen innerhalb von zehn Wochen nach der Übermittlung der Daten durch den Betreiber des Übertragungsnetzes gemäß § 11 Absatz 3 die Betreiber von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2, deren Anlagen unmittelbar an ihr Netz angeschlossen sind, unter Verweis auf diese Verordnung schriftlich oder elektronisch zur Nachrüstung auffordern (Nachrüstungsaufforderung). 2Die Nachrüstungsaufforderung hat mindestens Folgendes zu enthalten:

1.
die an der Anlage vorzunehmenden Frequenzschutzeinstellungen, die sich aus den nach § 11 Absatz 3 übermittelten Daten ergeben,

2.
einen Formularvordruck für die Bestätigung des Zugangs der Nachrüstungsaufforderung und für die Kenntnisnahme der Fristen nach § 18 und möglicher Sanktionen gemäß § 23 dieser Verordnung und § 100 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) geändert worden ist, (Zugangsbestätigung),

3.
einen Formularvordruck für den Nachweis der Nachrüstung (Nachrüstungsbestätigung) sowie

4.
einen Formularvordruck für die Geltendmachung und den Nachweis eines Ausnahmefalles gemäß § 15 (Ausnahmebegehren).

3Die Formularvordrucke sind von den Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 12 SysStabV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.03.2015Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
vom 09.03.2015 BGBl. I S. 279

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 SysStabV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SysStabV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SysStabV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 SysStabV Pflichten der Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 (vom 17.09.2016)
... ihre Anlage unmittelbar angeschlossen ist, die Zugangsbestätigung gemäß § 12 Satz 2 Nummer 2 innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Nachrüstungsaufforderung ... 2 innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Nachrüstungsaufforderung gemäß § 12 Satz 1 übersenden. Die Frist nach Satz 1 gilt nicht als Frist im Sinne des § ... Frequenzschutzeinstellungen ihrer Anlage den Vorgaben des Netzbetreibers gemäß § 12 Satz 2 Nummer 1 entsprechen. (3) Betreiber von Anlagen gemäß ... der Fachkraft nach Satz 1 ist der Nachrüstungsbestätigung gemäß § 12 Satz 2 Nummer 3 beizufügen. (4) Die Nachrüstung muss dem Netzbetreiber, an ... von Absatz 3 Satz 1 unterzeichneten Nachrüstungsbestätigung gemäß § 12 Satz 2 Nummer 3 nachgewiesen werden. (5) Wenn die Frequenzschutzeinstellungen der ... der Anlage bereits den Vorgaben des Netzbetreibers gemäß § 12 Satz 2 Nummer 1 oder den geltenden technischen Richtlinien gemäß § 15 Absatz 1 ...
§ 15 SysStabV Ausnahmefälle (vom 14.03.2015)
... In den Fällen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 sind nicht die gemäß § 12 Satz 2 Nummer 1 geforderten Werte einzustellen, sondern die gemäß § 17 Absatz 1 ... Betreiber der Anlage nachweist, dass 1. auch die Einstellung anderer als der in § 12 Satz 2 Nummer 1 vorgegebenen Werte die in Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 genannten Folgen ...
§ 16 SysStabV Ausnahmebegehren und Nachweis des Ausnahmefalles (vom 14.03.2015)
... der Nachrüstungsaufforderung ein ausgefülltes Ausnahmebegehren gemäß § 12 Satz 2 Nummer 4 an den Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage unmittelbar angeschlossen ist, ...
§ 18 SysStabV Frist zur Nachrüstung (vom 14.03.2015)
... Zugang der schriftlichen oder elektronischen Nachrüstungsaufforderung gemäß § 12 nachzuweisen. (2) Die Frist zur Nachrüstung verlängert sich auf 18 Monate, ...
§ 20 SysStabV Information der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
... gemeinsam einen Bericht über den Stand der Nachrüstung nach den §§ 11 bis 19 zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Diese kann im ...
§ 22 SysStabV Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen und der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen (vom 14.03.2015)
... sind berechtigt, die ihnen durch ihre Verpflichtungen nach den §§ 11 bis 21 zusätzlich entstehenden jährlichen Kosten über die Netzentgelte geltend zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 279
Artikel 1 SysStabVÄndV Änderung der Systemstabilitätsverordnung
... an deren Netz Anlagen unmittelbar angeschlossen sind, zu übermitteln. § 12 Aufforderung zur Nachrüstung Netzbetreiber müssen innerhalb von zehn Wochen ... ihre Anlage unmittelbar angeschlossen ist, die Zugangsbestätigung gemäß § 12 Satz 2 Nummer 2 innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Nachrüstungsaufforderung ... 2 innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Nachrüstungsaufforderung gemäß § 12 Satz 1 übersenden. Die Frist nach Satz 1 gilt nicht als Frist im Sinne des § 100 Absatz ... Frequenzschutzeinstellungen ihrer Anlage den Vorgaben des Netzbetreibers gemäß § 12 Satz 2 Nummer 1 entsprechen. (3) Betreiber von Anlagen gemäß § 2 ... der Fachkraft nach Satz 1 ist der Nachrüstungsbestätigung gemäß § 12 Satz 2 Nummer 3 beizufügen. (4) Die Nachrüstung muss dem Netzbetreiber, an ... von Absatz 3 Satz 1 unterzeichneten Nachrüstungsbestätigung gemäß § 12 Satz 2 Nummer 3 nachgewiesen werden. (5) Wenn die Frequenzschutzeinstellungen der ... der Anlage bereits den Vorgaben des Netzbetreibers gemäß § 12 Satz 2 Nummer 1 oder den geltenden technischen Richtlinien gemäß § 15 Absatz 1 ... In den Fällen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 sind nicht die gemäß § 12 Satz 2 Nummer 1 geforderten Werte einzustellen, sondern die gemäß § 17 Absatz 1 ... Betreiber der Anlage nachweist, dass 1. auch die Einstellung anderer als der in § 12 Satz 2 Nummer 1 vorgegebenen Werte die in Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 genannten Folgen ... der Nachrüstungsaufforderung ein ausgefülltes Ausnahmebegehren gemäß § 12 Satz 2 Nummer 4 an den Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage unmittelbar angeschlossen ist, ... Zugang der schriftlichen oder elektronischen Nachrüstungsaufforderung gemäß § 12 nachzuweisen. (2) Die Frist zur Nachrüstung verlängert sich auf 18 Monate, ... Dezember gemeinsam einen Bericht über den Stand der Nachrüstung nach den §§ 11 bis 19 zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Diese kann im Verfahren nach ... sind berechtigt, die ihnen durch ihre Verpflichtungen nach den §§ 11 bis 21 zusätzlich entstehenden jährlichen Kosten über die Netzentgelte geltend zu ...