interne Verweise§ 6 SysStabV Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber ... Elektrizitätsverteilernetzen die für die Nachrüstung nach den §§ 4 und 5 erforderlichen Daten innerhalb von acht Kalenderwochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu ... Daten sollen insbesondere darüber Auskunft geben, nach welcher der in den §§ 4 und 5 beschriebenen Varianten der Wechselrichter nachzurüsten und auf welchen Frequenzwert er im ... und auf welchen Frequenzwert er im Falle der Variante nach § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 2 einzustellen ...
§ 10 SysStabV Kosten (vom 14.03.2015) ... sind berechtigt, 50 Prozent der ihnen durch die Nachrüstung nach den §§ 4 bis 9 zusätzlich entstehenden jährlichen Kosten über die Netzentgelte geltend zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 279
Artikel 1 SysStabVÄndV Änderung der Systemstabilitätsverordnung ... 2" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 7. § 5 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ... die Wörter „dieser Verordnung" durch die Wörter „den §§ 4 bis 9" ersetzt. 12. Nach § 10 wird folgender Abschnitt 3 eingefügt: ...
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