interne Verweise§ 10 SysStabV Kosten (vom 14.03.2015) ... sind berechtigt, 50 Prozent der ihnen durch die Nachrüstung nach den §§ 4 bis 9 zusätzlich entstehenden jährlichen Kosten über die Netzentgelte geltend zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 279
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