Das
Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 wird die Angabe „1. März 2012" durch die Angabe „1. Januar 2013" und werden die Wörter „3,3 vom Hundert" durch die Wörter „1,2 vom Hundert" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 wird die Angabe „1. März 2012" durch die Angabe „1. Januar 2013" und werden die Wörter „3,3 vom Hundert" durch die Wörter „1,2 vom Hundert" und die Wörter „2,64 vom Hundert" durch die Wörter „0,96 vom Hundert" ersetzt.
- 2.
- Die Anlagen IV, V, VI und IX erhalten die aus den Anhängen 6 bis 9 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
Artikel 15 BBVAnpG 2012/2013 Inkrafttreten ... der Absätze 2 und 3 mit Wirkung vom 1. März 2012 in Kraft. (2) Die Artikel 2 , 5, 8, 11 und 13 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 6, 9 und 12 ...
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514