Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKGuaÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 08.08.2012 BGBl. I S. 1717 (Nr. 37); Geltung ab 10.05.2012
Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 10. Mai 2012 TKGuaÄndG Artikel 5

Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 muss wie folgt lauten:

 
„Die §§ 66a, 66b und 66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer 1, § 45d Absatz 2 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden."

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Im Auftrag Ulmen



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