Zitierungen von § 17 KSpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 KSpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 KSpG Antrag auf Planfeststellung (vom 01.01.2024)
... (§ 20), 3. das vorläufige Stilllegungs- und Nachsorgekonzept ( § 17 Absatz 2 ) sowie 4. die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ...
§ 16 KSpG Widerruf der Planfeststellung
... und den Betrieb eines Kohlendioxidspeichers lässt die Pflichten nach den §§ 17 und 18 unberührt. (2) Widerruft die zuständige Behörde die ...
§ 26 KSpG Regelung von Anforderungen an das Verfahren (vom 27.06.2020)
... 19, des Überwachungskonzepts nach § 20 und des Stilllegungs- und Nachsorgekonzepts nach § 17 Absatz 2 Satz 2 näher zu ...
§ 38 KSpG Anwendung von Vorschriften
... den §§ 25, 26, 32 und 33 sind die Belange der Forschung zu berücksichtigen. § 17 Absatz 5 gilt mit der Maßgabe, dass der Betreiber auch dann verpflichtet ist, den ...
§ 39 KSpG Zuständige Behörden
... nichts anderes bestimmt ist. (2) Vor Entscheidungen im Sinne der §§ 7, 13, 17 und 37 hat die zuständige Behörde der Bundesanstalt für Geowissenschaften und ...
§ 41 KSpG Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung (vom 27.06.2020)
... bestimmende Quote der Gebühren, die für Amtshandlungen nach den §§ 7, 13 und 17 eingenommen werden, an die Bundeskasse abzuführen. (2) Das Bundesministerium ...
§ 43 KSpG Bußgeldvorschriften
... § 11 Absatz 3 Kohlendioxid speichert, 7. einer vollziehbaren Anordnung nach § 17 Absatz 3 Satz 2 zuwiderhandelt, 8. entgegen a) § 17 Absatz 4 Satz 1 ... nach § 17 Absatz 3 Satz 2 zuwiderhandelt, 8. entgegen a) § 17 Absatz 4 Satz 1 die Injektion von Kohlendioxid nicht oder nicht rechtzeitig einstellt oder ... 1 die Injektion von Kohlendioxid nicht oder nicht rechtzeitig einstellt oder b) § 17 Absatz 4 Satz 1 einen Antrag oder eine Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, ...
Anlage 2 KSpG (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge


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