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Artikel 6 - Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (SolarFördÄndG k.a.Abk.)
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der vom 1. April 2012 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.