Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung (WaffRGDV)

V. v. 31.07.2012 BGBl. I S. 1765 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Geltung ab 24.08.2012; FNA: 7133-5-1 Waffen
| |

§ 1 Inhalt der Datensätze



(1) 1Die Speicherung der Daten im Nationalen Waffenregister erfolgt nach Maßgabe des Datensatzes für das Waffenwesen (DSWaffe) vom 6. Juli 2012 (BAnz AT 22.08.2012 B2) in der jeweils aktuellen Fassung. 2Änderungen des DSWaffe werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gemacht; anzugeben ist das Herausgabedatum und ab wann der geänderte DSWaffe anzuwenden ist.

(2) 1Der jeweils aktuelle Stand des DSWaffe ist beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, zu beziehen. 2Die Bekanntmachungen sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, jedermann zugänglich und archivmäßig gesichert niedergelegt.





 

Frühere Fassungen von § 1 WaffRGDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 231 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 WaffRGDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WaffRGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffRGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 231 11. ZustAnpV Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung
...  In § 1 Absatz 1 Satz 2 und § 2 Absatz 2 Satz 2 der NWRG-Durchführungsverordnung vom 31. Juli 2012 (BGBl. I S. ...