Zitate in ÄnderungsvorschriftenWaffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 3 WaffRÄndV Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung ... 2a Datenübermittlung an die Waffenbehörden". b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Identitätsfeststellung durch die zum ... b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen". c) Die ... die Angabe „§§ 20 und 21 des Waffenregistergesetzes" ersetzt. 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Identitätsfeststellung durch die zum ... ersetzt. 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen Ähnliche ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10276/v177437.htm