Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 - (zu § 12 Absatz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes) (BVerfGE20120704 k.a.Abk.)

B. v. 20.08.2012 BGBl. I S. 1769 (Nr. 38)
Geltung ab 04.07.2012; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung

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Entscheidung ändert mWv. 4. Juli 2012 BWahlG § 12

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2012 - 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 12 Absatz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (Bundesgesetzblatt I Seite 394) ist mit Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

Die Bundesministerin der Justiz

S.
Leutheusser-Schnarrenberger



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