interne Verweise§ 4 RED-G Beschränkte und verdeckte Speicherung (vom 02.04.2021) ... ausnahmsweise erfordern, darf eine beteiligte Behörde entweder von einer Speicherung der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b genannten erweiterten Grunddaten ganz oder teilweise absehen (beschränkte Speicherung) oder ...
§ 5 RED-G Zugriff auf die Daten (vom 26.11.2019) ... § 2 Satz 1 Nummer 3 auf die dazu gespeicherten Daten und 2. auf die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 . Auf die zu Personen gespeicherten erweiterten Grunddaten kann die abfragende ... Wenn die abfragende Behörde ohne Angabe eines Namens nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a mittels Angaben in den erweiterten Grunddaten sucht, erhält sie im Falle eines Treffers ... Grunddaten sucht, erhält sie im Falle eines Treffers lediglich Zugriff auf die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 . Satz 5 gilt entsprechend, wenn die Suche trotz Angabe eines Namens mehrere Treffer ...
§ 6 RED-G Weitere Verwendung der Daten (vom 01.01.2015) ... durch den Empfänger aufrechtzuerhalten; Gleiches gilt für Kennzeichnungen nach § 3 Absatz 3. (4) Soweit das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter oder ...
§ 7 RED-G Erweiterte projektbezogene Datennutzung (vom 01.01.2015) ... des Bundes darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die in der Datei nach § 3 gespeicherten Datenarten mit Ausnahme der nach § 4 verdeckt gespeicherten Daten erweitert ... des Bundes darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die in der Datei nach § 3 gespeicherten Datenarten mit Ausnahme der nach § 4 verdeckt gespeicherten Daten erweitert ... des Bundes darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die in der Datei nach § 3 gespeicherten Datenarten mit Ausnahme der nach § 4 verdeckt gespeicherten Daten erweitert ... die für die projektbezogene erweiterte Datennutzung erforderlichen Datenarten nach § 3 , der Funktionsumfang und die Dauer der projektbezogenen erweiterten Datennutzung anzugeben. ... die den Vorgaben der Absätze 1 bis 10 entsprechen, befugt, die in der Datei nach § 3 gespeicherten Datenarten mit Ausnahme der nach § 4 verdeckt gespeicherten Daten zu den in den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318, 2016 I S. 48
Artikel 2 ATDGuaÄndG Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (vom 01.01.2015) ... b) Nummer 3 wird aufgehoben. c) Nummer 4 wird Nummer 3. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: ... „Wenn die abfragende Behörde ohne Angabe eines Namens nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a mittels Angaben in den erweiterten Grunddaten sucht, erhält sie ... sucht, erhält sie im Falle eines Treffers lediglich Zugriff auf die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 3. Satz 5 gilt entsprechend, wenn die Suche trotz Angabe eines Namens mehrere ... 2 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Absatz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 3" ersetzt. 7. § 7 ... In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Absatz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 3" ersetzt. 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 ... des Bundes darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die in der Datei nach § 3 gespeicherten Datenarten mit Ausnahme der nach § 4 verdeckt gespeicherten Daten erweitert ... des Bundes darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die in der Datei nach § 3 gespeicherten Datenarten mit Ausnahme der nach § 4 verdeckt gespeicherten Daten erweitert ... des Bundes darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die in der Datei nach § 3 gespeicherten Datenarten mit Ausnahme der nach § 4 verdeckt gespeicherten Daten erweitert ... die für die projektbezogene erweiterte Datennutzung erforderlichen Datenarten nach § 3 , der Funktionsumfang und die Dauer der projektbezogenen erweiterten Datennutzung anzugeben. Der ... die den Vorgaben der Absätze 1 bis 10 entsprechen, befugt, die in der Datei nach § 3 gespeicherten Datenarten mit Ausnahme der nach § 4 verdeckt gespeicherten Daten zu den in den ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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