Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus
... Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Anwendung des Artikels 1 ist von der Bundesregierung vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung eines oder mehrerer ...