Artikel 2 - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus (RED-GEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. August 2012 BVerfSchG § 6

In § 6 Satz 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Macht" ein Komma und die Wörter „von rechtsextremistischen Bestrebungen" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 RED-GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RED-GEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602
Artikel 6 TKGBDAG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. August 2012 (BGBl. I S. 1798) geändert worden ist, wird folgender § ...


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