Artikel 3 - Verordnung zur Neuordnung der Bezirkspersonalräte bei militärischen Dienststellen (SKBPRVEV k.a.Abk.)

V. v. 21.08.2012 BGBl. I S. 1804 (Nr. 39); Geltung ab 31.08.2012, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. April 2013 MilBezPersRatV

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 1 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen vom 8. Februar 1991 (BGBl. I S. 424), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. August 2012.



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