Verordnung zur Neuordnung der Bezirkspersonalräte bei militärischen Dienststellen (SKBPRVEV k.a.Abk.)

V. v. 21.08.2012 BGBl. I S. 1804 (Nr. 39); Geltung ab 31.08.2012, abweichend siehe Artikel 3
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen
Artikel 2 Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 53 Absatz 2 des Soldatenbeteiligungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 766) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:

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Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. August 2012 MilBezPersRatV § 1

§ 1 Nummer 4, 5 und 11 der Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen vom 8. Februar 1991 (BGBl. I S. 424), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. August 2001 (BGBl. I S. 2289) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 2 Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 1. April 2013 SKBPRV

(gesamter Text siehe Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung - SKBPRV)

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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. April 2013 MilBezPersRatV

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 1 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen vom 8. Februar 1991 (BGBl. I S. 424), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. August 2012.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Verteidigung

In Vertretung Rüdiger Wolf



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