Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz (1. SBGWVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.08.2012 BGBl. I S. 1805 (Nr. 39); Geltung ab 31.08.2012
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Eingangsformel



Auf Grund des § 53 Absatz 1 des Soldatenbeteiligungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 766) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:



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