§ 4 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Artikel 8 VStDÜVEV Änderung der Luftverkehrsteuer-Durchführungsverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 4 bis 6 wie folgt gefasst: „§ 4 (weggefallen) § 5 ... werden die Angaben zu den §§ 4 bis 6 wie folgt gefasst: „ § 4 (weggefallen) § 5 (weggefallen) § 6 (weggefallen)". 2. In ... durch die Wörter „schriftlich oder elektronisch" ersetzt. 3. Die §§ 4 bis 6 werden ...
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