Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung (5. FSBeitrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.08.2012 BGBl. I S. 1815 (Nr. 39); Geltung ab 31.08.2012
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Eingangsformel



Auf Grund des § 143 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Telekommunikationsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) geändert worden ist, sowie des § 19 Absatz 2 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. April 2012 (BGBl. I S. 606) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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