Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 6 ZVFV vom 25.06.2014

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 ZVFVÄndV am 25. Juni 2014 und Änderungshistorie der ZVFV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 4 ZVFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.06.2014 geltenden Fassung
§ 6 ZVFV n.F. (neue Fassung)
in der am 25.06.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.06.2014 BGBl. I S. 754

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 4 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 6 Übergangsregelung


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft.



1 Für Anträge, die bis zum 1. November 2014 gestellt werden, können die bis zum 24. Juni 2014 bestimmten Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weiter genutzt werden. 2 Für Anträge, die bis zum 1. Juni 2015 gestellt werden, kann das bis zum 24. Juni 2014 bestimmte Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung weiter genutzt werden.


 
Anzeige