(1) Artikel
1 Nummer 14 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel
1 Nummer 4, mit Ausnahme von Buchstabe c Doppelbuchstabe bb, Nummer 7, 9, ausgenommen der darin enthaltene § 61 Absatz 3 Satz 1 und § 61b Absatz 4 Satz 3, Nummer 10, 12, 13 und 15 tritt einen Monat nach der Verkündung*) dieses Gesetzes in Kraft.
(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz sechs Monate nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. September 2012.