§ 23 Übergangsregelung
Für Referendarinnen und Referendare, die vor dem 1. Oktober 2012 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren Bankdienstes bei der Deutschen Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1998 (BAnz. S. 16.638) weiter anzuwenden.
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