Schlussformel - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank (HBankDAPrVEV k.a.Abk.)

V. v. 28.08.2012 BGBl. I S. 1858 (Nr. 41); Geltung ab 08.09.2012, abweichend siehe Artikel 4
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Schlussformel



Der Präsident der Deutschen Bundesbank

Weidmann

Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank

R. Böhmler



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