Artikel 1b - Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs (BEGVVereinfG k.a.Abk.)

Artikel 1b Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 1b wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. September 2012 SGB I § 54

In § 54 Absatz 3 Nummer 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 13 Absatz 14 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" durch die Wörter „dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1b Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1b BEGVVereinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEGVVereinfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 11 PNG Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
... Teil - (Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 1b des Gesetzes vom 10. September 2012 (BGBl. I S. 1878) geändert worden ist, wird ...


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