Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 9 - Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft (PfandBrAUmwG k.a.Abk.)

§ 9 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.

 
Anzeige