Artikel 3 - Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften (ArbZRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.09.2012 BGBl. I S. 2017 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Geltung ab 20.09.2012, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) (aufgehoben)


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. September 2012.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes V. v. 8. Januar 2020 BGBl. I S. 27 m.W.v. 1. Januar 2020

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Frühere Fassungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020 (10.01.2020)Artikel 1 Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
vom 08.01.2020 BGBl. I S. 27
aktuell vorher 01.06.2017 (14.06.2017)Artikel 10 Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 08.06.2017 BGBl. I S. 1570
aktuellvor 01.06.2017 (14.06.2017)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ArbZRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbZRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1570
Artikel 10 BGVerhG Änderung der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften
...  Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften vom 14. September 2012 (BGBl. I S. 2017) wird die Angabe „1. Oktober 2017" durch die ...

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 1 BesStMV Änderung der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften
... Artikel 2 und 3 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften vom 14. September 2012 (BGBl. I S. 2017) werden ...


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