Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (2. WPAnrVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 8a Absatz 3 und des § 13b Satz 3 der Wirtschaftsprüferordnung, die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 80 des Gesetzes vom 3. September 2007 (BGBl. I S. 2178) geändert worden sind, und unter Berücksichtigung des Artikels 1 Nummer 6 des Gesetzes vom 1. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2446) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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