Eingangsformel - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2013 (AELV 2013)

V. v. 15.10.2012 BGBl. I S. 2142 (Nr. 48)
Geltung ab 19.10.2012; FNA: 8251-10-1-19 Landwirte

Eingangsformel



Auf Grund des § 35 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, der zuletzt durch Artikel 17 Nummer 14 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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