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Anlage 1 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2013 (AELV 2013)

V. v. 15.10.2012 BGBl. I S. 2142 (Nr. 48)
Geltung ab 19.10.2012; FNA: 8251-10-1-19 Landwirte

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 1,0313
26.000 1,0243
27.000 1,0166
28.000 1,0083
29.000 0,9997
30.000 0,9908
31.000 0,9817
32.000 0,9725
33.000 0,9632
34.000 0,9539
35.000 0,9445
36.000 0,9352
37.000 0,9259
38.000 0,9167
39.000 0,9076
40.000 0,8986
41.000 0,8898
42.000 0,8810
43.000 0,8723
44.000 0,8638
45.000 0,8554
46.000 0,8471
47.000 0,8390




 

Zitierungen von Anlage 1 AELV 2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AELV 2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2013 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2013
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird, 2. bei Betrieben, die der Gruppe 2 ... diesen Wirtschaftswert ermittelte Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen in den Anlagen 1 und 2 nicht aufgeführten und nicht unter Absatz 3 fallenden Wirtschaftswert ist zu ermitteln, ...