Eingangsformel 1)2) - Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV1ÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)2)



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Nummer 3 Buchstabe b und des § 39 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes, von denen § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c und § 39 Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb und Nummer 21 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Arbeit und Soziales:


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/4/EU der Kommission vom 22. Februar 2012 zur Änderung der Richtlinie 2008/43/EG zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates (ABl. L 50 vom 23.2.2012, S. 18).
2)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.



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