§ 2 - Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)

V. v. 04.06.1980 BGBl. I S. 664
Geltung ab 14.06.1980; FNA: 753-8-2 Wasserwirtschaft

§ 2 Wasch- und Reinigungsmittel zur Verwendung im Haushalt


§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Es ist Herstellern, Einführern und Vertriebsunternehmen untersagt, Wasch- und Reinigungsmittel zur Verwendung im Haushalt in den Verkehr zu bringen, die einen Phosphatgehalt aufweisen, der bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die in den Absätzen 2 und 3 festgesetzten Obergrenzen (Phosphathöchstmengen) überschreitet. Bei Wasch- und Reinigungsmitteln, die nach ihren Dosierungsempfehlungen gleichzeitig mit anderen Wasch- und Reinigungsmitteln zu verwenden sind, darf der Phosphatgehalt insgesamt nicht die Obergrenzen der Absätze 2 und 3 überschreiten.

(2) Für Wasch- und Reinigungsmittel zur Verwendung im Haushalt gelten ab 1. Oktober 1981 bei einem Waschlaugenvolumen von 20 Litern und bei Beachtung der Dosierungsempfehlungen, bezogen auf das Fassungsvermögen einer Waschmaschine von 4 bis 5 Kilogramm Trockenwäsche, folgende Obergrenzen für den Phosphatgehalt in der Waschlauge, ermittelt als Gramm an elementarem Phosphor je Liter Waschlauge (g/lP):

siehe BGBl. 1980 I 664

(3) Die Obergrenzen des Absatzes 2 werden ab 1. Januar 1984 durch folgende Werte ersetzt:

siehe BGBl. 1980 I 664

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Zitierungen von § 2 PHöchstMengV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PHöchstMengV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PHöchstMengV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 PHöchstMengV Ordnungswidrigkeiten
... im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Waschmittelgesetzes handelt, wer entgegen § 2 Abs. 1 vorsätzlich oder fahrlässig ein zur Verwendung im Haushalt bestimmtes Wasch- oder ... bestimmtes Wasch- oder Reinigungsmittel in den Verkehr bringt, dessen Phosphatgehalt die in § 2 Abs. 2 oder 3 festgesetzten Höchstmengen überschreitet. (2) Eine ...
§ 6 PHöchstMengV Übergangsbestimmung
... und Reinigungsmittel, die vor dem 1. Oktober 1981 (§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1) hergestellt worden sind, dürfen auch danach in den Verkehr gebracht ... Dies gilt entsprechend für Wasch- und Reinigungsmittel, die vor dem 1. Januar 1984 (§ 2 Abs. 3) hergestellt worden ...
Anlage PHöchstMengV (zu § 4) Verfahren zur Bestimmung des Phosphatgehaltes in Wasch- und Reinigungsmitteln
... in Prozentanteilen an elementarem Phosphor (P) ist für den Vergleich der in den §§ 2 und 3 festgelegten Phosphatobergrenzen der Phosphatgehalt in der Waschlauge in Gramm an ...


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