§ 8 - Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)

V. v. 04.06.1980 BGBl. I S. 664
Geltung ab 14.06.1980; FNA: 753-8-2 Wasserwirtschaft

§ 8 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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