Änderung § 28 KapMuG vom 23.10.2020

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§ 28 KapMuG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.10.2020 geltenden Fassung
§ 28 KapMuG n.F. (neue Fassung)
in der am 13.10.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
(Textabschnitt unverändert)

§ 28 Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt am 1. November 2020 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. August 2024 außer Kraft.




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