Artikel 13 - Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (2. AMGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192, 2017 I 154, 2304; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3048
Geltung ab 26.10.2012, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut des Arzneimittelgesetzes in der vom 26. Oktober 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



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