Artikel 6 - Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FZVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2012 GebOSt Anlage

Die Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. August 2012 (BGBl. I S. 1889) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Gebührennummer 221.1 werden in der Spalte „Gegenstand" die Wörter „der Erkennungsnummer" durch die Wörter „des Kennzeichens" ersetzt.

2.
In der Gebührennummer 265 wird in der Spalte „Gegenstand" das Wort „Anwohner" durch das Wort „Bewohner" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 FZVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 7 8. FeVuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232) geändert worden ist, wird nach der ...


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