Die Anlage der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom
25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
31. August 2012 (BGBl. I S. 1889) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gebührennummer 221.1 werden in der Spalte „Gegenstand" die Wörter „der Erkennungsnummer" durch die Wörter „des Kennzeichens" ersetzt.
- 2.
- In der Gebührennummer 265 wird in der Spalte „Gegenstand" das Wort „Anwohner" durch das Wort „Bewohner" ersetzt.
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35