Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben

§ 2 - Verordnung über statistische Erhebungen zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union (ArbUnfStatV k.a.Abk.)

V. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2265 (Nr. 51)
Geltung ab 01.01.2013 bis 31.12.2014; FNA: 29-22-5 Statistik
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§ 2 Erhebungsmerkmale



Erhebungsmerkmale sind

1.
für Erwerbstätige sowie für Nicht-Erwerbstätige, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Befragung erwerbstätig waren:

Zahl der Arbeitsunfälle in den letzten zwölf Monaten; Art des jüngsten Arbeitsunfalls; Auftreten dieses Arbeitsunfalls in gegenwärtiger Haupt- oder Nebenerwerbstätigkeit oder früherer Tätigkeit; Dauer der Arbeitsunterbrechung durch den Arbeitsunfall; dauerhafte volle Arbeitsunfähigkeit infolge des Arbeitsunfalls;

2.
für Erwerbstätige sowie für Nicht-Erwerbstätige, die innerhalb der letzten zwölf Monate oder früher als in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung erwerbstätig waren:

arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme in den letzten zwölf Monaten; Art des schwerwiegendsten arbeitsbedingten Gesundheitsproblems; Einschränkung alltäglicher Aktivitäten durch dieses Gesundheitsproblem; Auftreten des Gesundheitsproblems in gegenwärtiger Haupt- oder Nebentätigkeit oder früherer Tätigkeit; Dauer der Arbeitsunterbrechung durch das Gesundheitsproblem; dauerhafte volle Arbeitsunfähigkeit infolge der arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme;

3.
für Erwerbstätige:

körperliche Belastungsfaktoren bei der Arbeit; psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit.



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