Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - Vierundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (54. BEG172DV k.a.Abk.)

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. November 2012.

Anzeige