Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 (PEPPV 2013)

V. v. 19.11.2012 BGBl. I S. 2303 (Nr. 54)
Geltung ab 27.11.2012 bis 01.01.2014; FNA: 2126-9-18 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen

Eingangsformel



Auf Grund des § 17d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), der durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 534) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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