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Artikel 2 - Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums (EUBGTrG k.a.Abk.)

Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. November 2012.