Änderung Artikel 4 Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vom 22.04.2015

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Artikel 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.04.2015 geltenden Fassung
Artikel 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 22.04.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 578
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) (aufgehoben)




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