Artikel 7 - Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften (RechtsBehEG k.a.Abk.)

G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Geltung ab 01.01.2014, abweichend siehe Artikel 21
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Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 LwVfG § 48

§ 48 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 43 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 RechtsBehEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechtsBehEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 17 2. KostRMoG Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
... III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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