Artikel 12 - Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften (RechtsBehEG k.a.Abk.)

G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Geltung ab 01.01.2014, abweichend siehe Artikel 21
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Artikel 12 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes


Artikel 12 hat 1 frühere Fassung, wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 JVKostO JVKostG § 22

In § 22 Absatz 1 Satz 2 des Justizverwaltungskostengesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655) wird nach der Angabe „§§ 5a," die Angabe „5b," eingefügt.


Text in der Fassung des Artikels 41 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) G. v. 23. Juli 2013 BGBl. I S. 2586 m.W.v. 1. August 2013

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Frühere Fassungen von Artikel 12 Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 41 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2586

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 RechtsBehEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechtsBehEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 41 2. KostRMoG Änderung des Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
... eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist." " 2. Artikel 12 wird wie folgt gefasst: „Artikel 12 Änderung des ... ist." " 2. Artikel 12 wird wie folgt gefasst: „Artikel 12 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes In § 22 Absatz 1 Satz 2 des ...
Artikel 43 2. KostRMoG Änderung des Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr
... Justizverwaltungskostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, dieses wiederum ...

Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1545; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 2 LuftVSchlG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes (vom 01.08.2013)
... Justizverwaltungskostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, dieses wiederum ...

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2751
Artikel 6 MicroBilG Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
... III, Gliederungsnummer 363-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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