Das
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom
5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel
5 des Gesetzes vom
19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 4b folgende Angabe eingefügt:
„§ 4c Rechtsbehelfsbelehrung".
- 2.
- Nach § 4b wird folgender § 4c eingefügt:
„§ 4c Rechtsbehelfsbelehrung
Jede anfechtbare Entscheidung hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über die Stelle, bei der dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über deren Sitz und über die einzuhaltende Form zu enthalten."
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586