(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2013 unter der Bedingung in Kraft, dass die zu Artikel
1 Nummer 14 und 20 sowie zu Artikel
2 Nummer 1 und 5 erforderliche
- 1.
- beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission vorliegt oder
- 2.
- Freistellungsanzeige bei der Europäischen Kommission nach der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; ABl. L 214 vom 9.8.2008, S. 3) in der jeweils geltenden Fassung erfolgt ist;
es tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft, wenn erst nach diesem Zeitpunkt die beihilferechtliche Genehmigung vorliegt oder die Freistellungsanzeige erfolgt. Das Bundesministerium der Finanzen gibt das Vorliegen der beihilferechtlichen Genehmigung oder der Freistellungsanzeige im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt. *)
(2) Artikel
1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 13 §§
53 und
53b tritt mit Wirkung vom 1. April 2012 am Tag nach der Verkündung***) dieses Gesetzes in Kraft.
(3) Artikel
1 Nummer 1 Buchstabe a und c, Nummer 2 bis 12 und Nummer 15 bis 17 sowie Artikel
3 treten am 1. Januar 2013 in Kraft.
(4) Artikel
1 Nummer 13 §
53a tritt mit Wirkung vom 1. April 2012 an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt, frühestens jedoch am 12. Dezember 2012. **)
---
- *)
- Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2725).
- **)
- Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am 14. März 2013 (BGBl. I S. 488).
- ***)
- Die Verkündung erfolgte am 11. Dezember 2012.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
B. v. 19.12.2012 BGBl. I S. 2725
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
B. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 488
Bekanntmachung EnergieStGuaÄndGBek ... Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2436, 2725) wird hiermit bekannt gemacht, ... S. 2436, 2725) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission die nach Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes erforderliche Genehmigung am 22. Februar 2013 erteilt hat. § 53a des ...