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§ 1 - Beitragssatzgesetz 2013 (BSG 2013 k.a.Abk.)

§ 1



Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2013 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.

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